Bauvorschriften und
Vermessungsbestimmungen der Rennjollen-Klassen (10, 15, 20 und 22 qm) des Deutschen Segler-Verbandes Gültig ab 1.Juli 1937 Allgemeines 1. Bauart des Rumpfes
Alle Jollen
müssen auf Kiel und Steven gebaut sein. Der Vorsteven muß auf den Kiel
auflaufen oder durch Eichenknie mit ihm verbunden sein. Ein Spiegel vorn ist
verboten. Der Spiegel hinten muß sich auf den Kiel aufsetzen und muß mit ihm
durch ein Knie verbunden werden. Der
Einbau mechanischer Bremsen ist für alle Klassen verboten. Ausleger, aller
Art, auch als Holepunkte, sind verboten. Die Boote m ü s s e n Schwertjollen
sein. Ausleger-,
Doppelboote und ähnliche Konstruktionen sind verboten. Der Bau von Scharpies
ist erlaubt mit Ausnahme der 22 qm Rennjollen. Nach
vollständiger Vermessung ist das vom Deutschen Segler-Verband dem Boot
zugeteilte Unterscheidungszeichen von der Bauwerft in ca. 5 cm großen
Buchstaben hinter dem Schwertkasten auf der oberen Seite des Kiels
einzubrennen oder einzuschneiden. 2.
Schwert und Ruder
Ballast-,
Doppel- und Kimm-Schwerter und -Ruder sind verboten. Nur die 10 qm Rennjolle
darf mit einem Steckschwert versehen werden. 3.
Luftkästen
Die
Jollen m ü s s e n unsinkbar sein. Für die tatsächlich vorhandene
Unsinkbarkeit trägt bei Ablieferung der Erbauer und später der Eigner die
Verantwortung. Die
Jollen müssen mindestens zwei Luftkästen, an jeder Bordseite oder vorn und
hinten je einen, mit einem Gesamtinhalt besitzen, wie für die einzelnen
Klassen festgesetzt ist. DieLuftkästen
müssen unter Deck sorgfältig befestigt und so angeordnet sein, daß die
vollgeschlagene Jolle annähernd gleichlastig schwimmt. Die Luftkästen müssen
aus rostgeschütztem Stahl bzw. korrosionsfestem Metallblech gefertigt sein. 4.
Bauart der Masten und Spieren
In
allen Klassen sind hohle und gebaute Masten und Spieren erlaubt.
Bambusspieren sind verboten. Fußrahen und Fußbäume für Vorsegel dürfen nicht
länger sein als der vermessene Spinnakerbaum. Sie dürfen auch das Vorsegel
nicht weiter querschiffs ausspreizen, als der Länge des Spinnakerbaums
entspricht. Die
Masten und Spieren müssen mit schwarzen Vermessungsmarken versehen sein, wie
es auf dem Vermessungsschein angegeben ist. Die Vermessungsmarken am Mast,
die im Abstand der Länge des Mastkiels (Maß M) anzubringen sind, brauchen
nicht in der Höhe der normalen Segelstellung angebracht zu sein, sie dürfen
über den zum Schutze des Mastes im Bereich der Großbaum- und der Gaffelklau
vorhandenen Blechbeschlägen angeordnet werden. Das Segel muß sich jedoch
zwischen die Marken heißen 1assen.Die Anbringung der Meßmarken ist Sache der
Werft bzw. des Eigners der Yacht. Die Marken müssen zur Vermessung angebracht
sein, der Vermesser hat nur ihre Lage zu prüfen. Für die Rennjollen sind
drehbare Masten und ähnliche Vorrichtungen erlaubt. Es dürfen keine
Einrichtungen eingebaut werden, um den Hals der Vorsegel aus der
Mittschiffsebene seitlich zu verschieben. 5.
Besegelung
Alle
in Wettfahrten benutzten Segel außer den Vorsegeln müssen im Halshorn mit
einem Stempel und einer Nummer des Vermessers versehen werden. Falls mehrere
Großsegel im Klassenschein eingetragen sind, müssen die Maße für Gaffelsegel
von Innenkante Gaffelklau bis zur Vorderkante des Meßbandes an der
Gaffelnock, und von Hinterkante Mast bis zur Vorderkante der Meßmarke an der
Großbaumnock, und bei Hochsegeln von Oberkante Großbaum bis Unterkante der
Meßmarke am Masttop bzw. bis Mitte Fallscheibe für alle vermessenen Großsegel
gleich sein. Die
Takelungshöhe ist der senkrechte Abstand des höchsten Segelvermessungspunktes
über Oberkante Schandeck an der Bordwand gemessen. Die
Fläche des Vorsegeldreiecks wird für die Vermessung voll in Rechnung gestellt
Das Vorsegeldreieck wird berechnet aus der Höhe I mal der Basis J, dividiert
durch 2, oder (I * J)/2. Die
Höhe I wird gemessen an Vorderkante Mast von Oberkante Deck bis zum
Schnittpunkt der Verlängerung des Vorsegelvorlieks mit Vorderkante Mast, bzw.
wenn eine Vorsegelstagspiere gefahren wird, bis zum Schnittpukt der Verlängerung
von Achterkante Spiere bis Vorderkante Mast. Wenn
die Vorsegelfallscheibe mit ihrer Außenkante nicht mehr als 40 mm von
Vorderkante Mast entfernt ist, wird das Maß I nach oben bis Mitte Fallscheibe
gemessen. Die
Basis J wird gemessen von der Vorderkante des Mastes an Oberkante Deck bis
zum Schnittpunkt des Vorsegelvorlieks bzw. Achterkante der Vorsegelstagspiere
mit Oberkante Deck. Der
Spinnakerbaum darf die um den halben Mastdurchmesser im Deck verminderte
Länge des Maßes J haben. Zur
Berechnung von Gaffelsegeln wird ihre Fläche durch die Diagonale D in
zwei Dreiecke zerlegt und berechnet aus (A * C)/2 + (D * E)/2 wenn das
Großsegel nicht mehr als 4 kurze Latten aufweist, die das Achterliek in fünf
möglichst gleiche Teile teilen müssen. Die Achterlieksrundung wird also in
diesem Falle nicht mit vermessen. Die Länge der obersten und untersten Latte
darf 0,15 √ S , die der mittleren Latten 0,25 √ S nicht
überschreiten, wobei S die vermessene Fläche des Großsegels in qm ist. Bei
Segeln mit durchgehenden, oder mit mehr als vier Latten oder mit Latten, die
die vorgeschriebene Höchstlänge überschreiten, wird die Fläche der
Achterlieksrundung mit A * 2/3*Pa ermittelt und hinzugerechnet. Ebenso wird
bei gebogenen Gaffeln die durch die Rundung der Gaffel gewonnene Fläche mit G
* 2/3 * Pg ermittelt und hinzugerechnet. Die
Berechnung der Fläche von Hochsegeln mit den vorgeschriebenen kurzen
Latten erfolgt durch Multiplikation der Segelhöhe, gemessen am Mast M mit der
Baumlänge B, dividiert durch 2, oder (M* B)/2 Bei der Berechnung der Fläche
von Hochsegeln mit durchgehenden oder mit mehr als vier Latten oder mit
Latten, die die vorgeschriebene Höchstlänge überschreiten, wird die Fläche
des Großsegels als Produkt aus der Achterliekslänge A mit ihrer Senkrechten durch
das Halshorn (Maß D) ermittelt und durch 2 dividiert oder (A * D)/2.
Die Achterlieksrundung wird in diesem Falle in Rechnung gestellt und ihre
Fläche ermittelt als Produkt aus 2/3 der Bogenhöhe (Maß Pa) und der
Achterliekslänge (Maß A) zu 2/3 *Pa * A. Keine
Abmessung der Kopfhölzer für Dreikantsegel darf 5% der Baumlänge bzw. der
Unterliekslänge überschreiten. Die Abmessungen der Kopfhölzer für Spinnaker
dürfen 10 % HochsegeI
werden stets in gesetztem Zustand an Land, Gaffelsegel an Land ausgebreit vermessen.
Gaffelsegel mit kurzen Latten dürfen in Ausnahmefällen an Bord in gesetztem
Zustand mit durchgehenden Latten vermessen werden, wenn ein geeigneter Raum
zum Ausbreiten nicht zur Verfügung steht. Gaffelsegel müssen an Land
ausgebreitet vermessen werden. Die Segel sind an den Spieren in trockenem
Zustand mit ordnungsmäßig eingebundenen Segellatten zu vermessen. 6.
Ballast
Außen-
oder Innen-Ballast in jeder Form ist verboten. 7.
Besatzung
Die
Höchstzahlen der Besatzung, wie sie in den Bauvorschriften angegeben sind,
dürfen durch die Ausschreibungen nicht verringert werden. Es ist der
Beurteilung des Eigners zu überlassen, ob er je nach Wetterlage die 10 qm -
Rennjolle allein bzw. die 20 qm- und 22 qm- Rennjolle nur mit 2 Mann
Besatzung segeln will. Die 15 qm-Rennjolle muß immer mit 2 Mann besetzt
werden. Bezahlte
Leute unter der Besatzung sind verboten. 8.
Ausrüstung der Jollen
Alle
Jollen müssen bei Wettfahrten einen Rettungsring oder ein gleichwertiges
Rettungsgerät klar zum Gebrauch an Deck oder im Sitzraum haben. Außerdem muß
ein Riemen oder ein Paddel und ein Lenzgerät an Bord sein. Anker und
Ankertrosse werden nicht verlangt. Sondervorschriften für die 10,
15 und 20 qm Rennjollen 1.
Allgemeines
Die
10, 15 und 20 qm Rennjollen müssen den Vorschriften der nachstehenden
Tabellen entsprechen. 2.
Bauvorschriften
Die
Deckplanken können um 1 mm dünner sein, als der Tabelle entspricht, wenn das
Deck, mit Leinwand oder Segeltuch überzogen wird. Eine
allmähliche Verjüngung des Kiels nach achtern auf 2/3 des Querschnitts, nach
vorn in der Breite bis auf Stevendicke ist gestattet. 3.
Besegelung
Die
Verteilung der Fläche auf die einzelnen Segel und deren Anordnung ist unbeschränkt.Die
Fläche des Vorsegeldreiecks wird voll in Rechnung gestellt.
Sondervorschriften der 22 qm
Rennjolle 1.
Form
Die
Jolle muß auf Kiel und Steven mit gerundeter Kimm gebaut sein, mit einem
Halbmesser von mindestens 125 mm bei einer Sehnenlänge von 125 mm, außen gemessen.
Der Verlauf des Buges beiderseits gegen den Steven darf von 10 cm oberhalb
der Wasserlinie ab nach oben den Winkel von 90° nicht überschreiten. Hohle
Hauptspantformen sind verboten. Scharpies,
Doppelyachten und ähnliche Konstruktionen sind ausgeschlossen. Der
Spiegel muß sich auf den Kiel aufsetzen und muß mit ihm durch ein Holzknie
verbunden werden. 2.
Meßformel
Die
Yacht muß nach folgender Formel gebaut sein: L
+ B = 7,80 m. Hierin
bedeutet: L die größte Länge des
Rumpfes über alles, B die größte Breite
des Rumpfes auf der Außenhaut gemessen. Die
Größe L+B = 7,80 darf nicht überschritten werden. Eine Unterschreitung ist
erlaubt. 3.
Breite
Die
Breite B muß mindestens 1 ,70 m, die Breite in der Wasserlinie mindestens
1,50 m betragen. Eine
nicht zu vermessende Scheuerleiste von 20 mm Dicke ist erlaubt. 4.
Freibord
Der
Freibord der segelklaren Jolle ohne Besatzung muß mindestens 0,42 m betragen. 5.
Schwert
Das
Schwert muß aus einer Stahl- oder Eisenplatte von 8 mm Dicke bestehen und muß
um einen nicht versetzbaren Punkt drehbar sein. Der tiefste Punkt des
vollständig herabgelassenen Schwertes darf nicht mehr als 1,10 m unter
Unterkante Kiel liegen. Zur
Verminderung des Widerstandes ist es gestattet, die Schwertkanten abzurunden
oder anzuschärfen. 6.
Ruder
Das
Ruder muß am Hintersteven oder Spiegel frei aufgehängt und von Bord aus
herausnehmbar sein. Hölzerne
Ruder dürfen mit einer dünnen Beplattung versehen werden. 7.
Eindeckung
Die
Jolle muß Laufplanken von 0,26 - 0,32 m Breite besitzen, die einen Setzbord
bis 50 mm Höhe haben dürfen, der von der größten Breite des Bootes ab nach
vorn bis auf 80 mm ansteigen darf. Die vordere Eindeckung muß mindestens 1 m
lang sein, mit entsprechender Abrundung des Überganges in die Laufplanken,
welche 2,2 m von Vorkante Vorsteven ihre vorgeschriebene Breite besitzen
müssen. Am
Heck darf das Boot bis 1,00 m eingedeckt sein. 8.
Luftkästen
Die
Jolle muß mindestens zwei Luftkästen, an jeder Bordseite oder vorn und
hinten einen, mit zusammen mindestens 100 1 Inhalt besitzen. Die Luftkästen
müssen annähernd gleich groß, unter Deck sorgfältig befestigt und so
angeordnet sein, daß die vollgeschlagene Yacht annähernd gleichlastig
schwimmt. Die
Luftkästen müssen aus rostgeschütztem Stahl bzw. aus korrosionsfestem Metallblech
gefertigt sein. 9.
Bauausführung
Die
Jollen sind karweel zu bauen. Die Mindestabmessungen in Millimetern
für die einzelnen Teile des Bootskörpers sind folgende: 1. Kiel: Eiche, Breite 180 bis 185 (einschl. Schwertschlitz). Diese Breite
darf im Bereiche des Schwertkastens an keiner Stelle unterschritten werden.
Nach vorn soll die Kielbreite in die Stevendicke, nach hinten bis auf 100 bis
105 am Spiegel gleichmäßig überlaufen. Dicke des Kiels 40. Der Kiel ist unter
dem Mast durch eine Mastspur zu verstärken. Eiserne Schienen an der
Unterkante des Kiels sind verboten. 2. Steven
und Stevenknie: Eiche, 100 * 70, Stevenknie 50 dick. 3. Planken: Aus Eiche oder Mahagoni 12, aus Gaboon, Zypresse, Kiefer
(Föhre), Fichte (Rottanne) oder Lärche 14 dick. 4. Eingebogene
Spanten: Eiche, Ulme, Akazie oder weiße Esche, 22 *15 in 120 Abstand von
Mallkante bis Mallkante. Die eingebogenen Spanten können neben dem Kiel in
etwa 10 bis 18 mm Abstand endigen, um einen Wasserdurchlauf zu ermöglichen. 5. Bodenwrangen: Eiche, Ulme, Akazie oder weiße Esche über dem Kiel 50 * 22
in 360 Abstand von Mallkante bis Mallkante .Armlänge mittschiffs mind.700 auf
jeder Schiffsseite. Die Bodenwrangen können auch bis unter den unter den
Fußboden reichen (vgl. laufende Nr. 14). Im Bereiche des Schwertkastens muß
jede Bodenwrange mit dem Schwertkasten durch ein Eisenknie von 250
Schenkellänge bei 20 Breite und 8 bis 4 Dicke verbunden sein. (Ausnahmen
siehe unter lfd. Nr. 12). An Stelle dieser Knie sind Winkel von 25 * 20 * 3
zugelassen. An jedem Ende des Schwertkastens muß eine durchlaufende
Bodenwrange liegen, die mit dem Schwertkasten an jeder Seite durch ein
horizontales Eisenknie von denselben Abmessungen zu verbinden ist. 6. Balkweger:
Kiefer (Föhre), Fichte (Rottanne), Zypresse: 60 * 30. 7. Decksbalken: Aus Eiche, Ulme, Akazie, weißer Esche, Zypresse, Kiefer (Föhre),
Fichte (Rottanne) oder Lärche, durchweg in 240 Abstand von Mallkante bis
Mallkante, unter der seitlichen Eindeckung 25 * 22, ein Mastbalken 45
* 60; an Bord 25 * 60, alle übrigen Decksbalken 30 * 22, an Bord 25 *
22. Der Mastbalken muß - falls das Deck nicht bis zum Mast reicht - ersetzt
werden durch eine Mastducht aus Eiche, Ulme, Akazie oder weißer Esche von 270
* 30, die an jeder Seite mit 2 eisernen Knieen von den Abmessungen unter lfd.
Nr. 8 zu befestigen ist. 8. Balkenkniee: Eiserne Hängekniee von 250 Schenkellänge bei 20 Breite und 8 bis
4 Dicke an jeder Seite am Mastbalken. Ersatz durch Winkel siehe lfd. Nr. 5.
außerdem sind im Bereiche der seitlichen Eindeckung an jedem dritten
Decksbalken Hängekniee aus Eiche, Ulme, Akazie oder weißer Esche von 22 Dicke
oder eine entsprechende Abstützung anzubringen. 9. Horizontalkniee: Aus Eiche, Ulme, Akazie oder weißer Esche von 25 Dicke sind am
Mastbalken sowie am Spiegel und an Hinterkante Vorsteven zur Verbindung mit
der Außenhaut anzubringen. 10. Deck: 9 dick aus Mahagoni, Gaboon, Zypresse, Kiefer (Föhre), Fichte
(Rottanne) oder Lärche. 11. Spiegel: Material wie für die Planken, 30 dick. Knie zur Verbindung mit dem
Kiel aus Eiche, 40 dick. 12. Schwertkasten: Unten 30 dick aus Eiche, oben anderes Holz von 25 Dicke
gestattet. Zur Versteifung des Schwertkastens und zur Verbindung desselben
mit den Bodenwrangen können an Stelle der unter lfd.Nr.5 vorgeschriebenen Eisenkniee
auch Kniee aus Eiche, Ulme, weißer Esche oder Akazie, bis Oberkante
Schwertkasten reichende vertikale Versteifungen von 60 * 22 unten und von 30
* 22 oben verwendet werden, die mit den Bodenwrangen überlappen und mit
denselben gut zu verbinden sind. Andere Versteifungen und Verbindungen sind
verboten. Die Höhe des Schwertkastens über Oberkante Kiel soll an der
niedrigsten Stelle 450 bis 480 betragen. 13. Fußboden:
15 dick. 14. Fußbodenbalken:
30 * 22 (vgl. lfd. Nr. 5). 15. Remmleisten: An Oberkante Fußboden auf den Spanten bzw. Bodenwrangen 40 * 15.
Material für die Ziffern 13, 14 und 15: Eiche, Ulme, Akazie, weiße Esche,
Kiefer (Föhre), Fichte (Rottanne), Zypresse, Lärche, Gaboon oder Mahagoni. 16. Mastbacken: Eiche, Ulme, Akazie oder weiße Esche, bei Verwendung von
Mastbacken sind diese 30 dick zu machen und mit den Decksbalken und dem Kiel
gut zu verbinden. Mastducht siehe unter lfd.Nr.7. 17. Abweichungen
bis zu 1 mm nach unten hin können in Ausnahmefäl1en für einzelne Verbandteile
genehmigt werden. 10.
Besegelung
Die Fläche des Großsegels darf 0,8 der
Gesamtsegelfläche nicht überschreiten; die Fläche des Vorsegeldreiecks wird
voll in Rechnung gestellt. Die Takelungshöhe, d.h. der senkrechte Abstand des
höchsten Segelveressungspunktes über Oberkante Schandeck an der Bordwand darf
8,8 m nicht überschreiten. 11.
Rundhölzer
Klüverbaum
ist verboten. 12.
Ausrüstung
Während
der Wettfahrt muß ein Riemen oder ein Paddel, ein Bootshaken und ein
Rettungs- und Lenzgerät an Bord sein. 13.
Besatzung
Die
Höchstzah1 der Besatzung bei Wettfahrten beträgt 3 Personen. ---------------------------------------------------------------------------------------- Betr.: Berichtigungen zur Jollenkreuzer-Bauvorschrift Berichtigungsnummer: 314 Mit Ausnahme der Jollenkreuzer und Elbjollen ist für
Jollenklassen die Vermessung von aufblasbaren Auftriebskörpern oder Styropor
u.ä. erlaubt. Hamburg,
den 15. März 1950 DEUTSCHER
SEGLER-VERBAND Berichtigungsnummer:
74 Umtakelung zur H - Jolle Bei Reduzierung der Segelfläche gemäß
den Vorschriften der H - Jolle und Ertei1ung eines entsprechenden
Segelmeßbriefes ist eine 22 qm Rennjolle zu Wettfahrten in der H-Jollenklasse
(15 qm Wanderjollenklasse) zugelassen. Hamburg,
den 1.Apri1 1954 Sondervorschriften der 22 qm Rennjolle 1990 (betr.: 5. Schwert; 9.10. Deck) Der
erweiterte Text lautet: 5. Schwert Das Schwert muß aus einer Stahk-/Eisenplatte von 8 mm Dicke oder
einer Aluminiumplatte von 8 bis 10 mm Dicke bestehen und muß um einen nicht
versetzbaren Punkt drehbar sein. Der tiefste Punkt des vollständig
herabgelassenen Schwertes darf nicht mehr als 1,10 m unter Unterkante Kiel
liegen. Zur Vermeidung des Widerstandes ist es gestattet, die
Schwertkanten abzurunden oder anzuschärfen. 9.10. Deck: 9
dick aus Mahagoni, Gaboon, Zypresse, Kiefer (Föhre), Fichte (Rottanne) oder
Lärche. Ebenfalls kann 8 mm Bootsbausperrholz mit einer
Dichte von min. 0,5 kg/dm3 verwendet werden, wobei das Deckfunier eine
Dicke von 1,5 mm aufweisen muß. Das Bootsbausperrholz muß nach den
Richtlinien des Germanischen Loyds (GL) hergestellt sein. Hamburg
/ Konstanz , den 1. Januar 1990 Sondervorschriften
der 22 qm Rennjolle 2007 (betr.:
9.12. Schwertkasten, 10. Besegelung, 11. Rundhölzer) 9. Bauausführung 9.12. Schwertkasten Der Schwertkasten darf keine Ausnehmungen oder Einrichtungen
oder Beschläge enthalten, die das Anstellen des Schwertes um eine etwa
lotrechte Achse aus der Mittschiffebene heraus ermöglichen. 10. Besegelung Die Höhe I, darf nicht mehr als 7/8 der Takelhöhe über Schandeck
betragen Spinnaker Die Fläche F des Spinnakers ist auf maximal 35,5 m² begrenzt. F = A * (B+C) * 0,94. = 35,5 m² A = Längenmaß von Oberkante Kopf bis Unterkante Schothorn. A= 0,5*(A1+A2) bei ungleichlangen Seitenlieken B = Die halbe Unterlieklänge C = Die Hälfte der Breite in halber Höhe des Spinnakers. Die Seitenlieken (A1, A2) dürfen maximal 50 mm Längenunterschied
haben Der Spinnaker muss in trockenem Zustand vermessen werden. Beim
Messen der Seitenlieken (Maß A) sind diese übereinander zu legen. Zum Messen
der halben Breite in halber Höhe des Spinnakers (Maß C) ist der Spinnaker so
zu falten, dass Schothörner und Kopfhorn übereinander liegend durch einen
Stift durch die Ösen/Ringe fixiert werden können. Das Maß C ist an der sich
ergebenden Falte zu messen. Die Falte und die Lieken sind zum Messen auf
einer ebenen Fläche so straff auszulegen, dass sie eine Gerade bilden und
sich quer zur Messrichtung keine Falten bilden. Das Spinnakerfall darf maximal 150 mm vor der Vorderkante Mast
unterstützt werden. (Vorderkante Fallrolle) Das Spinnakerfall darf maximal 100 mm über der Höhe I
unterstützt werden. (Oberkante Fallrolle) 11. Rundhölzer Baumaterial der Spieren: Masten, Gaffel, Baum und Spinnakerbaum
dürfen aus Holz oder Aluminium hergestellt sein. Der Einsatz teilweise oder
ganz aus GFK/Kohlefaser oder Verbundmaterial ist verboten Eine Ummantelung des Mastes mit Glasgewebe ist erlaubt: a. von alten Masten zwecks Stabilisierung b. von neuen Masten im Bereich der Gaffelklau um das Schamfilen
zu unterbinden. Die Ummantelung darf in der Länge 1200 mm nicht
überschreiten. Mast Unrunde Masten sind erlaubt, solange sein Maß in der Segelebene
(in der Seitenansicht) das 1 1/2 -fache des Maßes querab gemessen (Dicke)
nicht überschreitet. Baum Der Großbaum
ohne Beschläge muß durch einen Kreis mit einem Durchmesser von max. 150 mm
passen. Gaffel: Die Gaffel
ohne Beschläge muß durch einen Kreis mit einem Durchmesser von max. 150 mm
passen. Hamburg, den
1. Januar 2007 |