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Zur Diskussion gestellt: Die "K-Markierung"

In Schweden können Klassiker eine behördliche "K-Markierung" erhalten

Im Frühjahr 2009 legte das Seefahrthistorische Museum Schwedens einen Vorschlag zur Markierung der kulturell wertvollen Freizeitboote vor, durch den das "private Engagement zur Förderung des maritimen Kulturerbes innerhalb des Freizeitbootssektors" gefördert werden soll. Absicht ist es zunächst, den Versuch auf zwei Jahre zu begrenzen - vom 01.03.2009 bis zum 30.06.2011. Danach erfolgt eine Auswertung. In der gleichen Weise wie bei den K-markierten Berufsschiffen, die unter gewissen Umständen herabgesetzte Hafen-Gebühren bekommen, lebt in Schwedens Museum die Hoffnung, dass ein so gekenn- zeichnetes Freizeitboot Vorrechte genießen kann, zum Beispiel in Klubs, Werften, auf Kanälen usw...

"Was halten Sie davon?" möchten wir unsere Leser fragen.
Trägt die offizielle K-Markierung dazu bei, dass das wertvolle Kulturerbe an Freizeitbooten geachtet und seine Benutzung und Instandhaltung erleichtert wird? Macht es Sinn, mittels eines behördlichen Stempels qualitative Abstufungen im Bestand der alten Yachten zu erfassen? Wenn ja: Welche Kriterien sind tauglich, um die Boote zu "punkten"? Bringt der Stempel eines verantwortlichen Museums oder gar einer Denkmalschutzbehörde überhaupt nennenswerte Vorteile für Eigner und Szene? Soll also der Freundeskreis sich für solch eine "K-Markierung" in Deutschland einsetzen?

"Was halten Sie davon?" - Die Redaktion hofft auf eine interessante Diskussion:
Forum: Macht "Kulturmarkierung" Sinn?


Die schwedischen Kriterien bei der Beurteilung eines markierten Freizeitboots

1. Ein markiertes Freizeitboot soll: a) ursprünglich als Freizeitboot gebaut worden sein, b) in Schweden hergestellt oder von einem schwedischen Boots-Konstrukteur gezeichnet worden sein oder von einem Typ sein, welcher im Land üblich war, oder aus irgendwelchen anderen Gründen einen nationalen Bewahrungswert hat, c) vor 1965 vom Stapel gelassen worden sein, d) eine gut dokumentierte Geschichte haben (siehe 2.), e) zum Zeitpunkt des Antrages in gutem seetüchtigen Zustand sein und größtenteils den so genannten Behutsamkeitskriterien (siehe 3.) entsprechen, f) original/authentisch und keine Kopie oder Replik eines älteren Boote sein, g) spezifisch beurteilt werden können als das Individuum, das es ist, die K-markierung also stützt sich, obwohl gewisse Freizeitboote in Serien fertig gestellt worden sind, nur auf das im Antrag spezifisch betroffene Boot und nicht auf die Serie oder den Typ.

2. Die Geschichte des Bootes
Die Geschichte und die Authentizität des Bootes soll durch Zeichnungen, Maßangaben oder andere Dokumentationen gestützt werden. Zeichnungen sollen durch Signatur oder auf andere Art und Weise deutlich auf den Konstrukteur des Bootes verweisen. Im Nachhinein gemachte Aufmaßzeichnungen sind nicht hinreichend. Matrikelangaben können Auszüge aus Mitgliederregistern bei Bootsklubs oder ähnlichen Organisationen sein. Wenn keines von diesen Zeugnissen vorhanden ist, könnte unter gewissen Umständen eine individuelle Beurteilung des Bootes und seines Ursprungs gemacht werden. Auch auf eigene Angaben, so genannte mündliche Überlieferungen und z. B. ältere Fotodokumentation können diese Aussagen gestützt werden. Falls die Staatlichen Maritimen Museen eventuelle Reparaturen, Restaurierungen, Umbauten und Veränderungen als Jahresringe und Teil der Geschichte des Bootes sehen, müssen diese dokumentiert sein. Es kann wichtig sein, bei der aktuellen Beurteilung zu wissen, was ursprünglich ist und was später hinzu gefügt worden ist.

3. Zustand des Bootes
Der Zustand und die Ausführung des Bootes werden ausgehend vom Zeitpunkt des Antrages beurteilt. Hier geht es darum, dass Reparaturen Restaurierungen, Umbauten und Veränderungen kompetent und behutsam gemacht worden sind. Und mit Rücksicht auf den Typ und die Eigentümlichkeit des Bootes. Veränderungen können auch als Anpassung an ein verändertes Benutzungsbe- dürfnis gemacht worden und dadurch ein spezifisches oder interessantes Ergebnis der Epoche repräsentieren. Für Rennensegelboote gelten außer den genannten Erfordernissen Veränderungen, die nach den von den jeweiligen Klassenverbän- den aufgestellten Bestimmungen und Regeln für den Bootstyp gelten. Hierzu gehören auch internationale Regelwerke. Für Motorboote gelten eventuell ausgetauschte Motoren, wenn sie denen anderer vergleichbarer Boote ähnlich sind und in ihrer Leistung von diesen nicht abweichen.

Mit Beginn des Jahres 2009 ist das Projekt gestartet worden und während des Jahres sind 26 Freizeitboote K-gekennzeichnet worden. Im Frühjahr 2010 kamen 14 weitere Boote dazu. Schweden ist nach eigenen Angaben das erste Land, welches für Freizeitboote eine derartige Kennzeichnung einführt.

Stand 6/2010: K-märkta fritidsbåtar

Autor der Kriterien: Fredrik Blomquist (SSHM) - Übersetzung: Paul Brauns
Weitere Infos: Statens Maritima Museer, www.maritima.se



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