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K-Markierung wird in Schweden zur Dauerlösung

In Schweden können Klassiker eine behördliche "K-Markierung" erhalten. Im Frühjahr 2009 legte das Seefahrthistorische Museum Schwedens einen Vorschlag zur Markierung der kulturell wertvollen Freizeitboote vor, durch den das "private Engagement zur Förderung des maritimen Kulturerbes innerhalb des Freizeitbootssektors" gefördert werden soll. Absicht war es zunächst, mit einem Versuchszeitraum zu beginnen und danach eine Auswertung folgen zu lassen. In der gleichen Weise wie bei den K-markierten Berufsschiffen, die unter gewissen Umständen herabgesetzte Hafen-Gebühren bekommen, lebt in Schwedens Museum die Hoffnung, dass ein so gekennzeichnetes Freizeitboot Vorrechte genießen kann, zum Beispiel in Klubs, Werften, auf Kanälen usw...

"Was halten Sie davon?" fragte die Redaktion. Trägt die K-Markierung dazu bei, dass das wertvolle Kulturerbe an Freizeitbooten geachtet und seine Benutzung und Instandhaltung erleichtert wird? Macht es Sinn, mittels eines behördlichen Stempels qualitative Abstufungen im Bestand der alten Yachten zu erfassen? Wenn ja: Welche Kriterien sind tauglich, um die Boote zu "punkten"? Bringt der Stempel eines Museums oder einer Denkmalschutzbehörde überhaupt nennenswerte Vorteile für Eigner und Szene? Soll also der Freundeskreis sich für solch eine "K-Markierung" in Deutschland einsetzen?

"Was halten Sie davon?" - Die bisherigen Diskussionsbeiträge:
Forum: Macht "Kulturmarkierung" Sinn?


Und dies sind die Kriterien für die "K-Markierung" in Schweden:

1. Ein k-markierte Yacht soll:
a) ursprünglich als Freizeityacht gebaut worden sein,
b) in Schweden hergestellt oder von einem schwedischen Konstrukteur gezeichnet worden sein oder einen Typ zeigen, der häufig im Land häufig vertreten oder in anderer Weise als national bewahrenswert gelten sollte,
c) vor 1965 vom Stapel gelassen worden sein,
d) eine gut dokumentierte Geschichte haben (siehe 2.).
e) zum Zeitpunkt der Bewerbung in gutem, seetüchtigen Zustand sein größtenteils den so genannten Behutsamkeitskriterien (siehe 3.) entsprechen,
f) eine authentische Yacht sein, also keine Kopie oder Replik eines älteren Bootes sein,
g) spezifisch beurteilt werden können als das Individuum, das es ist, die K-markierung also stützt sich, obwohl gewisse Freizeitboote in Serien fertig gestellt worden sind, nur auf das im Antrag spezifisch betroffene Boot und nicht auf die Serie oder den Typ.

2. Geschichte
Die Geschichte und die Authentizität des Bootes soll durch Zeichnungen, Maßangaben oder andere Dokumentationen gestützt werden. Zeichnungen sollen durch Signatur oder auf andere Art und Weise deutlich auf den Konstrukteur des Bootes verweisen. Im Nachhinein gemachte Aufmaßzeichnungen sind nicht hinreichend. Ferner sind Auszüge aus dem Registern der Yachtclubs und ähnlicher Einrichtungen hilfreich. Wenn keines von diesen Zeugnissen vorhanden ist, könnte unter gewissen Umständen eine individuelle Beurteilung des Bootes und seines Ursprungs gemacht werden. Auch auf eigene Angaben, so genannte mündliche Überlieferungen und z. B. ältere Fotodokumentation können diese Aussagen gestützt werden. Alle Reparaturen, Restaurierungen, Änderungen gehören zur Geschichte des Bootes und sollen durch Unterlagen dokumentiert werden. Es ist wichtig zu wissen, was original und was ist zu einem späteren Zeitpunkt dazu gekommen ist. Wie das Boot von den verschiedenen Besitzern unterschiedlich genutzt wurde, ist ebenfalls Teil einer gut dokumentierten Geschichte.

3. Zustand
Der Zustand und die Ausführung des Bootes werden ausgehend vom Zeitpunkt des Antrages beurteilt. Hier geht es darum, dass Reparaturen, Restaurierungen, Umbauten und Veränderungen kompetent und behutsam gemacht worden sind - unter Berücksichtigung von Bootstyp und Eigentümlichkeit des Bootes. Veränderungen können auch als Anpassung an ein verändertes Benutzungsbe- dürfnis gemacht worden und dadurch ein spezifisches oder interessantes Ergebnis der Epoche repräsentieren. Änderungen von Rennsegelbooten sollen - neben den genannten Erfordernissen - genehmigt und in Übereinstimmung mit den Klassenregelndurchgeführt worden sein. Dazu gehören auch die internationalen Vorschriften. Bei Motorbooten gilt für alle Motorwechsel, dass die Motoren denen anderer vergleichbarer Boote ähnlich sind und in ihrer Leistung von diesen nicht abweichen.

Kriterien (schwedischer Originalktext)

Yachten (meist Motoryachten) mit K-Markierung

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